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Barrierefreiheit wird Pflicht: Was Unternehmen jetzt über den European Accessibility Act (EAA) wissen müssen

  • Autorenbild: Ulrike Rogies
    Ulrike Rogies
  • 27. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Ab dem 28. Juni 2025 tritt der neue europäische Rechtsrahmen zur Barrierefreiheit – der European Accessibility Act (EAA) – in Kraft. Damit entsteht für viele Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung, ihre digitalen Angebote – insbesondere Websites – barrierefrei zu gestalten. Für Betreiber von Webseiten bedeutet das: Handlungsbedarf – und zwar jetzt.


Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet zur Barrierefreiheit – ein Schritt zu mehr digitaler Inklusion in der gesamten EU.
Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet zur Barrierefreiheit – ein Schritt zu mehr digitaler Inklusion in der gesamten EU.


Wen betrifft der EAA?


Der EAA richtet sich an Unternehmen, die digitale Dienstleistungen und Produkte in der EU anbieten – insbesondere, wenn folgende Kriterien zutreffen:


  • Mehr als 10 Beschäftigte

  • Jahresumsatz über 2 Millionen Euro

  • Angebot digitaler Dienstleistungen, z.B.:

    • Online-Shops / E-Commerce

    • Bank- und Zahlungsdienste

    • Verkehrsbuchungen (Tickets, Fahrpläne)

    • Medien- und Streamingangebote

    • Kommunikationstechnologien



Was bedeutet »barrierefrei« im Web?


Barrierefreiheit im digitalen Raum heißt, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – Websites und digitale Anwendungen nutzen können.


Eine ältere Frau sitzt gemütlich auf einem Sessel und lässt sich eine Website vorlesen.
Digitale Teilhabe – moderne Websites bieten Vorlesefunktionen für eingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer.

Wichtige technische und gestalterische Anforderungen sind:


  • Hohe Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken

  • Navigation mit der Tastatur (ohne Maus)

  • Klare Strukturierung von Inhalten (Überschriften, Listen, Absätze)

  • Kompatibilität mit Screenreadern

  • Verzicht auf rein visuelle CAPTCHAs oder Bereitstellung barrierefreier Alternativen


Diese Kriterien orientieren sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).



Warum sich Barrierefreiheit doppelt lohnt


Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit – sie bringt auch klare Vorteile für Unternehmen mit sich:


✅ Besseres Google-Ranking

Barrierefreie Websites sind technisch sauberer, strukturierter und schneller – all das wirkt sich positiv auf die Sichtbarkeit bei Suchmaschinen (SEO) aus.


✅ Erweiterung der Zielgruppe

Etwa 15–20 % der Bevölkerung leben mit Einschränkungen – das ist eine große Nutzergruppe, die viele Websites bisher ausschließen.


✅ Imagegewinn & Vertrauen

Barrierefreiheit signalisiert Verantwortung, Inklusion und Kundenorientierung – das stärkt Ihre Marke.


✅ Rechtssicherheit

Wer jetzt handelt, vermeidet Abmahnungen, Sanktionen und langfristige Folgekosten.


Jetzt handeln – wir unterstützen Sie dabei!

Kontaktieren Sie uns jetzt – gemeinsam machen wir Ihre Website fit für die Zukunft.



Über rogies:design //

rogies:design ist ein inhabergeführtes Design- und Beratungsbüro in Hamburg, das sich auf Corporate Design, Webdesign und Unternehmenskommunikation spezialisiert hat. Seit 2006 entwickelt das Team kreative, maßgeschneiderte Lösungen, die Marken sowohl online als auch offline nachhaltig stärken. Mit einem crossmedialen Ansatz und modernster Technologie, erstellen wir benutzerfreundliche Webauftritte, die durch Ästhetik und Strategie überzeugen. KI-Anwendungen ermöglichen dem Remote-Team, noch kreativer zu arbeiten und Projekte schneller sowie präziser umzusetzen, was die Kundenzufriedenheit noch weiter steigert.



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